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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2010 - L 25 AS 2159/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18134
LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2010 - L 25 AS 2159/09 B ER (https://dejure.org/2010,18134)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2010 - L 25 AS 2159/09 B ER (https://dejure.org/2010,18134)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - L 25 AS 2159/09 B ER (https://dejure.org/2010,18134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 2 SGG, § 40 Abs 1 Nr 1a SGB 2, § 328 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3
    Einstweilige Anordnung; Beschwerde des Antragsgegners; Rechtsschutzinteresse nach Ausführung des Beschlusses 1. Instanz; Streitgegenstand; vorläufiger Bewilligungsbescheid; Eilbedürfnis; Leistungen für Vergangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anorndung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen Zeitraum nach Ablauf einer Frist zur Gewährung vorläufiger Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2010 - L 25 AS 2159/09
    Die vorläufige Bewilligungsentscheidung des Antragsgegners schafft eine Zäsur, die den Streitgegenstand auf den vorgenannten Bewilligungszeitraum begrenzt (vgl. BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 7/08 B -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2006 - L 14 B 471/06

    Leistungen für Unterkunft nach § 22 SGB 2 bei Wohnungswechsel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2010 - L 25 AS 2159/09
    Ob dem von der einstweiligen Anordnung Begünstigten diese Leistung endgültig zusteht, ist gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren zu klären, sofern die Entscheidung der Behörde nicht ohnehin bestandskräftig wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2006 - L 14 B 471/06 AS ER - m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2016 - L 25 AS 1331/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - rumänischer

    Ob dem von der einstweiligen Anordnung Begünstigten diese Leistung endgültig zusteht, ist gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren zu klären, sofern die Entscheidung der Behörde nicht ohnehin bestandskräftig wird (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Februar 2010 - L 25 AS 2159/09 B ER - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2010 - L 1 AS 1745/10
    Insoweit fehlt es regelmäßig an einer spezifischen, dem vorliegenden Verfahren innewohnenden Dringlichkeit, deretwegen es zur Vermeidung schwerer und unzumutbarer Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, einer einstweiligen Regelung bedarf (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2010 - L 25 AS 2159/09 B ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.01.2010 - L 11 AS 785/09 B ER - LSG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.12.2009 - L 12 (20) B 124/09 AS ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.02.2010 - L 11 KR 6029/09 ER-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - L 1 AS 1621/10
    Insoweit fehlt es regelmäßig an einer spezifischen, dem vorliegenden Verfahren innewohnenden Dringlichkeit, deretwegen es zur Vermeidung schwerer und unzumutbarer Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, einer einstweiligen Regelung bedarf (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2010 - L 25 AS 2159/09 B ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.01.2010 - L 11 AS 785/09 B ER - LSG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.12.2009 - L 12 (20) B 124/09 AS ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.02.2010 - L 11 KR 6029/09 ER-B -).
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